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BFGjournal 3, März 2009, Seite 102

Doppelte Haushaltsführung, wenn sich der Familienwohnsitz bei den Eltern befindet?

Rudolf Wanke und Sarah Jahns

Liegt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor, wenn ein Arbeitnehmer mit seinen Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt und anlässlich der Neuaufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einer unzumutbaren Entfernung zum elterlichen Wohnort ein Zimmer in einer Pension am Arbeitsort mietet? Dem UFS zufolge mangelt es hier an einem eigenen Hausstand des Arbeitnehmers im Haus seiner Eltern, und daher kann eine doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen.


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Der Fall

Der Berufungswerber wohnt seit seiner Geburt in dem Haus der Eltern. Dort steht ihm allein ein (Schlaf-)Zimmer zur Verfügung; die übrigen Räume werden in Gemeinschaft genutzt. Über eine eigene Wohnung im Haus der Eltern verfügt der Berufungswerber nicht. Kosten für den Hausstand trägt der Berufungswerber nicht, er beteiligt sich jedoch an den Lebenshaltungskosten und hilft in der Landwirtschaft sowie bei Arbeiten in Haus und Garten mit. Im elterlichen Wohnort ist der Berufungswerber auch Obmann des Musikvereins, wobei er hieraus keine Einnahmen erzielte.

Mit begann der Berufungswerber bei einem großen Unternehmen eine nichtselbständige Tätigkeit im Rahme...

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