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UFS und Umsatzbesteuerung von Grundstücken
Angesichts der umfangreichen Thematik der Umsatzbesteuerung von Grundstücken soll an dieser Stelle unter anderem anhand ausgewählter Entscheidungen des EuGH, des VwGH und des UFS ein Überblick über die Steuerbefreiung von Grundstücken im Sinn des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 gegeben werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Das nationale Recht normiert in § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG die unechte Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze von Grundstücken im Sinn des § 2 GrEStG 1987. Den Steuerpflichtigen trifft grundsätzlich gemäß § 12 Abs. 3 UStG ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug, wenn er Lieferungen oder sonstige Leistungen zur Ausführung solcher steuerbefreiten Grundstücksumsätze verwendet.
§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG verweist auf die Begriffsbestimmung des § 2 GrEStG, somit auf „Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts“. Im Vergleich dazu bezieht sich die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG, nach der u. a. grundsätzlich die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken unecht steuerbefreit ist, nicht auf den Grundstücksbegriff des GrEStG, sodass insbesondere die dort normierten Abweichungen vom Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts in dieser Bestimmung nicht übernommen werden.
Gemeinschaftsrechtliche Vorgabe
Aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts sind lediglich die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen samt dazugehörigem Grund und B...