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BFGjournal 1, Jänner 2009, Seite 36

Verschmelzung – Steuerneutralität von Buchverlusten aus Fruchtgenussrechten

Klaus Hirschler, Maria Sulz und Christian Oberkleiner

Buchverluste aus dem Untergang eines (qualifizierten) Fruchtgenussrechts an den Anteilen der übertragenden Körperschaft an der übernehmenden Körperschaft sind gemäß § 3 Abs. 2 UmgrStG steuerneutral.


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Verschmelzung – Steuerneutralität von Buchverlusten aus Fruchtgenussrechten

Der Fall

Die auf den Bahamas ansässige XY-SA (bisherige Alleingesellschafterin) verkaufte im Jahr 1999 sämtliche Aktien an der österreichischen AB-AG an zwei Privatstiftungen (jeweils zu 50 %). Aktienkaufpreis war einerseits 5 Mio. ATS und andererseits die Einräumung eines Fruchtgenussrechts an den Aktien zugunsten der Verkäuferin XY-SA. Das Fruchtgenussrecht beinhaltete den Anspruch auf den verteilungsfähigen Gewinn sowie ein befristetes Stimmrecht. Unmittelbar nach dem Verkauf der Aktien hat die XY-SA das Fruchtgenussrecht an die XY-Holding-GmbH abgetreten.

In der Folge wurde die XY-Holding-GmbH (Fruchtgenussinhaberin) rückwirkend zum auf die AB-AG (an deren Aktien das Fruchtgenussrecht bestand) unter Anwendung des Art. I UmgrStG verschmolzen (Downstream-Verschmelzung). Durch die Downstream-Verschmelzung kam es zum Wegfall der Fruchtgenussberechtigung. Der Vermögenswert für das Fruchtgenussrecht ...

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