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BFGjournal 1, Jänner 2009, Seite 33

Sachliche Unbilligkeit und Vertrauensschutz

Johann Fischerlehner

§ 3 Z 1 der VO des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl. II Nr. 435/2005, schützt unter bestimmten Voraussetzungen das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf Rechtsauslegungen des VwGH oder VfGH, nicht jedoch das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf die Richtigkeit seiner subjektiven Interpretation solcher Rechtsauslegungen.


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Sachliche Unbilligkeit und Vertrauensschutz
-I/06
§ 236 BAO, § 3 VO BGBl. II Nr. 435/2005

Der Fall

Die Berufungswerberin ist Komplementär-GmbH der durch eine Umgründung im Jahr 2000 aus der X-KG hervorgegangenen X-GmbH-&-Co.-KG. Bis besorgte die Berufungswerberin die Geschäftsführung der X-GmbH & Co. KG. Seit ist die X-Beteiligungs-GmbH zur selbständigen Vertretung der X-GmbH-&-Co.-KG befugt. Bei einer Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2001 bis 2005 wurde festgestellt, dass für die Bezüge des an der Berufungswerberin zu 83,33 % beteiligten Geschäftsführers keine Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt worden waren. Diese wurden nun vorgeschrieben.

Die Berufungswerberin beantragte deren Nachsicht. Als ausschließlicher Nachsichtsgrund wurde ein schutzwürdiges Vertrauen auf Rechtsaus...

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