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Umsatzsteuerliche Behandlung des Jagdpachtrechts
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Umsatzsteuerliche Behandlung des Jagdpachtrechts | |
§§ 6 Abs. 1 Z 16; 10 Abs. 2 UStG 1994 |
S. 26Der Fall
Der Berufungswerber verpachtete unter anderem auch Eigenjagdgebietsflächen. Aufgrund der Pachtverträge ergaben sich für beide Vertragsparteien gegenseitige, für die Jagdausübung typische Berechtigungen und Verpflichtungen (z. B. im Zusammenhang mit Jagdaufsicht, Erhaltung der Jagdeinrichtungen, Abschussplänen, Nutzung einer Jagdhütte, Fütterung, Nutzung von Forststraßen …)
Die Entgelte dafür sollten nach Ansicht des Berufungswerbers als Grundstücksverpachtung gem. § 16 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 befreit sein. Offensichtlich aufgrund der während des Verfahrens ergangenen EuGH-Entscheidung Walderdorff, nach der unter die Verpachtung und Vermietung von Grundstücken nur Nutzungsvereinbarungen fallen, die eine ausschließliche Nutzung der Liegenschaft ermöglichen, wurde „ergänzend“ die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, da die Jagdausübung eine Form der Lebensmittelgewinnung sei, beantragt.
Die Entscheidung
Während im Geltungsbereich des UStG 1972 für die Auslegung der Begriffe „Vermietung und Verpachtung“ die innerstaatlichen zivilrechtlichen Bestimmungen maßgeblich waren, sind diese Begriffe seit de...