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BFGjournal 1, Jänner 2009, Seite 23

Umsätze im Zusammenhang mit der Unterbringung von pflegebedürftigen Personen im Rahmen der Sozialhilfe bei Pflegefamilien

Karl Fink

Im Erkenntnis vom , 2006/15/0129, ist der VwGH der in der Berufungsentscheidung vom , RV/0391-G/05, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2003 vertretenen Rechtsansicht des UFS, Außenstelle Graz, wonach eine „Unterbringung im Rahmen der Sozialhilfe“ voraussetze, dass den pflegebedürftigen Personen Geldleistungen nach dem Stmk. Sozialhilfegesetz 1997 (SHG 1997), LGBl. Nr. 29/1998, gewährt werden, gefolgt.


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; -G/05

Der Fall

Die Berufungswerberin hat in den Streitjahren die Umsätze aus der Betreuung, Beherbergung und Verköstigung von vier pflegebedürftigen Personen nach § 6 Abs. 1 Z 15 UStG 1994 steuerfrei behandelt. Da nach der Mitteilung des Sozialhilfereferats der Bezirkshauptmannschaft in den Streitjahren jedoch keine Zuweisungen von Personen an den Pflegeplatz der Berufungswerberin erfolgt und auch keine Zuzahlungen seitens des Sozialhilfeverbands geleistet worden seien, hat das Finanzamt die Steuerbefreiung versagt und die Umsätze gemäß § 10 Abs. 2 Z 15 UStG 1994 dem ermäßigten Steuersatz unterworfen. In der dagegen eingebrachten Berufung hat die Berufungswerberin im Wesentlichen vorgebracht, dass die Pfleglinge Pflegegeld bezögen und die von ihr erbrachte Pfl...

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