zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2009, Seite 22

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

Tabelle in neuem Fenster öffnen
; beim VwGH anhängig unter 2008/13/0225
Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit
Der UFS begründet seine Entscheidung mit dem vorliegenden Gutachten vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, in dem neben einem Gesamtgrad der Behinderung von 50 % auch bescheinigt wurde, dass die Berufungswerberin voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. ).Siehe dazu im Rahmen des Schwerpunktthemas „UFS und Familienbeihilfe“ in diesem Heft I. Pavlik, Erhöhte Familienbeihilfe: Ist die rückwirkende Feststellung der „voraussichtlich“ dauernden Erwerbsunfähigkeit zumutbar, wenn der zu beurteilende Zeitraum sehr lange zurückliegt? UFSjournal 2009, 4.
§§ 6 Abs. 1, 2, 5; 8 Abs. 4, 6 FLAG
-K/07; beim VwGH anhängig unter 2008/15/0319
Betriebsnotwendige Einlagen
Strittig ist, ob die Einkommensgutschriften und Anspruchszinsen betriebsnotwendige Einlagen sind (vgl. , und , 82/13/0239).

Daten werden geladen...