Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Spekulationseinkünfte aus der Versteigerung im Privatkonkurs
Die Verteilung des Veräußerungserlöses im Privatkonkurs an die Gläubiger stellt Einkommensverwendung dar, und daher unterliegt der Differenzbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts samt Anschaffungsnebenkosten und Kosten des Verkaufs als Spekulationseinkünfte gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 der Einkommensteuer.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Der Fall
Der Berufungswerber beantragte bei Gericht die Eröffnung des Privatkonkurses (Schuldenregulierungsverfahren) in dessen Zuge u. a. eine ihm gehörende Liegenschaft zwei Jahre nach Anschaffung verkauft und der Erlös an die Gläubiger verteilt wurde. Bei Erwerb der Liegenschaft hatte der Berufungswerber darauf ein Pfandrecht zugunsten einer Bank einverleibt. Der zugrunde liegenden Kreditzusage ist zu entnehmen, dass der Geldbetrag einer GmbH zur Betriebsmittelfinanzierung dienen sollte, bei welcher der Berufungswerber Gesellschafter und Geschäftsführer war. Ein kurz vor dem Privatkonkurs des Berufungswerbers gestellter Antrag auf Eröffnung des Konkurses über die GmbH wurde mangels Vermögens abgewiesen.
Der Berufungswerber brachte vor, er habe die Liegenschaft aus privaten Mitteln angeschafft und von Beginn an zum höchstmög...