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Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz
Die bevorstehende Wirtschaftskrise wird noch mehr Dienstnehmer dazu zwingen, weite Anfahrtswege von ihrem Wohnsitz zur Arbeitsstätte in Kauf zu nehmen. Umso häufiger wird sich die Frage stellen, ob eine tägliche Rückkehr vom Arbeitsort an den Familienwohnsitz noch zumutbar ist. Das EStG regelt nicht explizit, unter welchen Voraussetzungen den Steuerbürgern die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort zum Wohnsitz zuzumuten ist. Die Verwaltungspraxis hält Entfernungen von bis zu 120 Kilometern (Rz. 342 bzw. Rz. 701 LStR) und tägliche Wegzeiten von bis zu fünf Stunden (Rz. 255 LStR) für vertretbar. Der UFS Graz ist zum Schluss gekommen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich einen Einzugsbereich von 80 Kilometern vor Augen hatte, innerhalb dessen er von regelmäßig zum Wohnsitz zurückkehrenden Dienstnehmern ausging. Weiters ist nach Ansicht des UFS weder aus Bestimmungen des EStG, die sich auf die tägliche Rückkehr an den Wohnsitz beziehen, noch aus den zugehörigen Gesetzesmaterialien oder der Bezug habenden höchstgerichtlichen Judikatur die Zumutbarkeit einer täglichen Wegzeit von mehr als 90 Minuten je Fahrtrichtung abzuleiten.
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Der Fall
Der 1943 geborene Berufungswerber hatte seinen Beruf ...