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BFGjournal 3, Dezember 2008, Seite 109

Umwandlung – Vergleichszeitraum für den IZP-Anspruch

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

1. Umgründungsbedingt entstandene Rumpfwirtschaftsjahre sind bei der IZP-Berechnung für den Vergleichszeitraum als vollwertige Wirtschaftsjahre zu berücksichtigen. Mit der Verwendung des Terminus „Wirtschaftsjahr“ im Gegensatz zum Kalenderjahr beim Anspruchszeitraum hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass der Vergleichszeitraum auch weniger als 36 Monate umfassen kann. Da das Gesetz keine Sonderregelungen für Rumpfwirtschaftsjahre vorsieht, ist es nicht zu beanstanden, wenn im Vergleichszeitraum zwei Rumpfwirtschaftsjahre enthalten sind.

2. Eine umgründungsbedingte Gesamtrechtsnachfolge führt bei den beteiligten Rechtsträgern ebenso wenig zu einem einheitlichen Steuerrechtssubjekt wie die Verpflichtung zur Buchwertfortführung. Auch aus § 19 BAO lässt sich eine derartige Rechtsfolge nicht ableiten. Die Zusammenrechnung des letzten Wirtschaftsjahres der umgegründeten Gesellschaft mit dem ersten Wirtschaftsjahr der Rechtsnachfolgerin bei der Ermittlung des Vergleichszeitraums nach § 108e EStG ist daher unzulässig.

3.Bei einer formerrichtenden Umwandlung nach Art. II UmgrStG ergibt sich das Erfordernis einer betriebsbezogenen Betrachtungsweise für den IZP-Vergleichszeitraum einerseits aus dem Zweck des...

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