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Umwandlung - Vorhandensein des verlustverursachenden Vermögens
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§§ 4 Z 1 lit. a und c, 10 Z 1 lit. a UmgrStG |
Der Fall
Mit Stichtag wurde ein „Teilbetrieb Grundstückshandel“ (bestehend aus drei Grundstücken) in die K-GmbH unter Anwendung des Art. III UmgrStG eingebracht. Diese drei Grundstücke wurden bis zum Jahr 1998 verkauft. Im Jahr 1994 erwarb die K-GmbH ein Grundstück, das zunächst verpachtet wurde und ab dem Jahr 2000 in ein Einkaufszentrum umgebaut wurde. Dieses Grundstück wurde stets im Anlagevermögen der K-GmbH bilanziert. Mit Stichtag wurde die K-GmbH unter Anwendung des Art. II UmgrStG verschmelzend umgewandelt. Aus dem besagten „Teilbetrieb Grundstückshandel“ hatte die K-GmbH noch steuerliche Verlustvorträge.
Der UFS Linz hatte nunmehr zu beurteilen, ob die steuerlichen Verlustvorträge aus dem Teilbetrieb „Grundstückshandel“ bei der verschmelzenden Umwandlung auf den Rechtsnachfolger übergegangen sind.
Die Entscheidung
Für Verluste der übertragenden Körperschaft ist gemäß § 10 Z 1 lit. a i. V. m. § 4 Z 1 lit. a UmgrStG Voraussetzung, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. Der UFS Linz verneint im konkreten Fall den Übergang der Verluste mit folgender Begründung: Da die drei G...