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BFGjournal 2, November 2008, Seite 67

Vertreterpauschale für einen Gebietsleiter

Martin Kuprian

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Vertreterpauschale für einen Gebietsleiter
-I/07

Der Fall

Ein bei einer Vertriebsfirma beschäftigter Arbeitnehmer beantragte bei der Veranlagung die Berücksichtigung pauschaler Werbungskosten („Vertreterpauschale)“. Das Finanzamt sah die Ausübung einer Vertretertätigkeit i. S. d. VO BGBl. II Nr. 382/2001 nicht als gegeben an.

Die Entscheidung

Nach der Rechtsprechung des VwGH (Erkenntnis vom , 2885, 2994/80) widerspräche es den Erfahrungen des täglichen Lebens und auch der Verkehrsauffassung, wenn Personen nur dann als Vertreter angesehen werden könnten, wenn sie ausschließlich mit dem auswärtigen Kundenbesuch befasst seien. Vielmehr werde sich bei fast allen Vertretern, je nach ihrer Verwendung im Verkaufsapparat ihres Unternehmens sowie nach den branchenbedingten Besonderheiten und der betriebsinternen Organisation des Unternehmens, in mehr oder weniger zeitaufwendigem Umfang die Notwendigkeit einer Tätigkeit im „Innendienst“ ergeben. Abrechnungen mit Kunden, der Nachweis des Arbeitseinsatzes, die Einholung von Weisungen oder die Entgegennahme von Waren seien beispielsweise solche Tätigkeiten, die in den Geschäftsräumlichkeiten des Dienstgebers abge...

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