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Hälftesteuer für den Gewinn aus der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung
Nach Rz. 7321 EStR ist die Abschichtung einer mitunternehmerischen Beteiligung, die keine Erwerbstätigkeit vermittelt, dann begünstigt, wenn die Beteiligung im Zuge der (d. h. innerhalb eines Sechsmonatezeitraums) Beendigung der Erwerbstätigkeiten veräußert bzw. abgeschichtet wird. Der VwGH teilt diese Ansicht offensichtlich nicht.
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Der Fall
Der VwGH hatte in seinem Erkenntnis vom , 2003/13/0077, zu beurteilen, ob ein sog. „Pensionsfall“ des § 37 Abs. 5 Z 3 EStG auch dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige bereits 1992 pensioniert wurde und sodann im Jahr 2000 Einkünfte aus der Veräußerung von „kapitalistischen“ Kommanditbeteiligungen erzielt.
Der UFS erkannte – in Widerspruch zu Rz. 7321 letzter Satz EStR, dem zufolge eine spätere „isolierte“ Veräußerung bzw. Abschichtung nicht mehr begünstigt ist – die Halbsatzbegünstigung für den Veräußerungsgewinn zu; nach Doralt, EStG10, § 37 Tz. 82 (und weiteren Literaturmeinungen) setze die Steuerbegünstigung nur voraus, dass der Steuerpflichtige seine Erwerbstätigkeit einstelle. Die vorangegangene Erwerbstätigkeit sei hingegen nicht Voraussetzung der Begünstigung. Sei daher der Gesellschafter einer Personengesellsc...