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BFGjournal 2, November 2008, Seite 58

Familienbeihilfe bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland?

Wolfgang Pavlik

Bei Familienbeihilfenverfahren mit Auslandsbezug ist stets zu beachten, ob Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist. Nun hat der VwGH erstmals einen derartigen Fall in Zusammenhang mit der Auslegung der VO (EWG) Nr. 1408/71 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.


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EU 2008/0002 (2005/15/0154);

Der Fall

Der UFS stellte in der Berufungsentscheidung betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum von Jänner 1998 bis Oktober 2003 für die Tochter N. folgenden Sachverhalt fest:

Die Berufungswerberin ist österreichische Staatsbürgerin und Mutter zweier Töchter, N., geboren 1991, und M., geboren 2003. Die Berufungswerberin wohnt seit Sommer 1997 ständig in Griechenland und nicht mehr in Österreich. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Griechenland, wo die Berufungswerberin mit ihren Kindern einen Wohnsitz hat und lebt. Die Tochter N. besucht seit Herbst 1997 in Griechenland die Schule und hält sich seitdem ständig in Griechenland auf. Die Tochter M. wurde in Griechenland (Zakynthos) geboren und hat einen griechischen Mutter-Kind-Pass. Ihr Vater ist griechischer Staatsb...

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