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BFGjournal 2, November 2008, Seite 52

Vorsteuerabzug für den Opel Zafira? – Kleinbuseigenschaft weiter ungeklärt!

Peter Bilger

Mit Erkenntnis vom , 2007/15/0161, hat der VwGH die Berufungsentscheidung des UFS, Außenstelle Feldkirch, mit der dieser den Opel Zafira Comfort 2,0 DTI als zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kleinbus im Sinne des § 5 der Verordnung (VO) BGBl. II Nr. 193/2002 eingestuft hatte, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben.


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§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994, § 5 VO BGBl. II Nr. 193/2002

Der Fall

Mit seiner Entscheidung vom , 2003/15/0036, verwarf der VwGH die bisherige Verwaltungs- und auch Entscheidungspraxis des UFS, das in § 5 der VO BGBl. II Nr. 193/2002 für die Einstufung eines Fahrzeugs geforderte Kriterium des „kastenwagenförmigen Äußeren“ mithilfe fixer Mindestmaße von Höhe, Breite und Länge zu beurteilen. Die Form eines Fahrzeugs als Kastenwagen sei mit derartigen Mindestmaßen allein nicht bestimmbar.

Das zweite in § 5 der VO BGBl. II Nr. 193/2002 genannte Kriterium für einen Kleinbus – die Beförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) – sah er hingegen als unbestritten gegeben an. Der VwGH hob daher mehrere in Beschwerde gezogene UFS-Entscheidungen, die den Opel Zafira wegen der Nichterfüllung de...

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