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Exekutive Abkommensüberschreitung am Beispiel der „Corona“-Konsultationsvereinbarungen
Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des § und des Art. -AT
Vom 1. bis tagte die Jahres-Finanzministerkonferenz in Münster. Die Anwesenden machten den zukünftigen Umgang mit grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und die Auswirkungen des Homeoffice auf die Besteuerung zu einem ihrer Hauptanliegen. Der Verfasser tut es ihnen im folgenden Beitrag gleich. Dafür geht er insbesondere auf die während der Corona-Pandemie geschlossenen Konsultationsvereinbarungen zum Umgang mit Arbeitnehmern im Homeoffice ein. Am Beispiel des DBA mit der Republik Österreich analysiert er die Vereinbarkeit der exekutiven Auslegung mit den Artikeln des Abkommens und dem rein nationalen Steuer- und Verfassungsrecht. Die Ergebnisse dieser Analyse bilden sodann die Grundlage für den zukünftigen Umgang mit Konsultationsvereinbarungen und der Besteuerung von Arbeitnehmern im Homeoffice de lege ferenda.
The annual conference of the German finance ministers met in Münster from June 1 to 2, 2023. The attendees made the future handling of cross-border working employees and the impact of the home office on taxation one of their main concerns. The autS. 330hor does the same in the following note. To this end, he looks at the consultation agreements concluded during the ...