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Corporate Governance: Europäische Kommission optimiert Umfeld für Gesellschaften
Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag für eine Änderung der geltenden Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG, eine Empfehlung zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung und einen Vorschlag für eine Richtlinie betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vorgestellt.
Zu den Kernpunkten des Vorschlags zur Überarbeitung der geltenden Aktionärsrechte-Richtlinie:
Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter müssen nach dem Änderungsvorschlag eine offenzulegende Politik zur Einbeziehung der Aktionäre ausarbeiten, die zur Bewältigung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte beitragen sollte. Institutionelle Anleger sollen grundsätzlich gegenüber der Öffentlichkeit auch offenlegen müssen, wie ihre Aktienanlagestrategie an das Profil und die Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten angepasst ist und wie sie zur mittel- bis langfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beiträgt. Weiters müssen Vermögensverwalter institutionelle Anleger halbjährlich darüber informieren, wie ihre Anlagestrategie und deren Umsetzung mit der Vereinbarung in Einklang stehen und wie die Anlagestrategie und die Anlageentscheidu...