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ISR 8, August 2023, Seite 233

Rechtstypenvergleich reformbedürftig?

Gedanken zum

Peter Scheller

Der Rechtstypenvergleich hat eine lange Tradition und reicht in Deutschland bis in die dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Seither haben sich deutsche FG immer wieder mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Im Kern geht es darum, aufgrund gesellschaftsrechtlicher Merkmale einer ausländischen Gesellschaft herauszufinden, welchem inländischen Gesellschaftstyp S. 255diese Gesellschaft vergleichbar ist. Ein aktuelles Urteil des BFH gibt Anlass, sich Gedanken darüber zu machen, ob die vom BFH aufgestellten Kriterien so noch tragfähig sind.

The „comparison of legal types“ has a long history in Germany and dates back into the thirties of the last century. Ever since, German fiscal courts had to deal with this subject. Basically, the courts and fiscal authorities tried to determine whether a foreign legal entity is comparable to a German corporation or a partnership. A recent ruling of the BFH raises doubts, whether a traditional orientated list of indices is still in line with today’s legal and economic reality.

I. Historische Entwicklung

Der Rechtstypenvergleich hat eine lange Tradition. Ausgangspunkt ist die Venezuela-Entscheidung des RFH, bei der es um die Klassifizierung einer ve...

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