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Besteuerungsinkongruenzen i.S.d. § 4k Abs. 1 EStG
Kritische Analyse der derzeitigen Rechtslage sowie Diskussion potentieller Praxisfälle
§ 4k EStG wurde im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) eingeführt und findet infolge der vorgesehenen Rückwirkung ab dem nunmehr bereits im vierten Veranlagungszeitraum Anwendung. Dennoch konnten viele der in diesem Zusammenhang bestehenden Fragen bislang nicht abschließend geklärt werden. Da die zuständigen Finanzbehörden seit kurzem in Betriebsprüfungen auch zunehmend den Veranlagungszeitraum 2020 aufgreifen, kommt dem Thema „erneut“ bzw. in vielen Fällen „erstmals“ tatsächlich große Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund sollen eine kritische Analyse des § 4k Abs. 1 EStG erfolgen und potentielle Praxisfälle diskutiert werden.
Section 4k of the German Income Tax Act (EStG) was introduced in the course of the Law on implementation of the Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD Implementation Act – ATADUmsG) and, as a result of the retroactive effect from 1st January 2020, now already applies in the fourth assessment period. Nevertheless, many of the existing questions in this context have not yet been conclusively clarified. Since the responsible tax authorities have recently started to increasingly address the 2020 assessment period in tax ...