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(Keine) Überschießende Anwendung des § 4k EStG in typischen Inbound-Konstellationen mit niederländischer Steuergruppe und deutscher Personengesellschaft
Der Beitrag zeigt auf, dass es in einer „unverdächtigen“ typischen niederländisch-deutschen Inbound-Konstellation bei einer am Wortlaut orientierten Auslegung des § 4k EStG zu einer überschießenden Anwendung der deutschen Anti-Hybrid-Regelung kommen kann. Eine sich daraus ergebende Doppelbesteuerung kann weder gesetzgeberische Intention sein noch Ergebnis einer daran ausgerichteten Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 4k Abs. 1 bis 3 EStG. Zudem kann für „Alt-Darlehen“ der Bestandsschutz mit vereinfachtem Nachweiserfordernis in Anspruch genommen werden.
The article demonstrates that also in „unsuspicious“ typical Dutch-German inbound constellations, an interpretation based on the wording of Sec. 4k of the German Income Tax Act can lead to an excessive application of the German anti-hybrid rule. However, a resulting double taxation can neither be the intention of the legislator nor the conclusion of a concerted interpretation of the elements of Sec. 4k (1) to (3) of the German Income Tax Act. In addition, the grandfathering exemption can be applied and proven in a simplified way for „old loans“.
I. Einleitung
Die Regelung des § 4k EStG ist mit dem ATAD – Umsetzungsgesetz am eingeführt worden und setzt Art...