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Neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gem. § 1 AStG
Am hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gem. § 1 AStG (IV B 5 - S 1341/19/10017 :003) veröffentlicht (VWG 2023). In den VWG 2023 hat die Finanzverwaltung ihre Grundsätze für eine Einkünftekorrektur gem. § 1 AStG überarbeitet. Eine Änderung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise i.d.F. vom (IV B 5 - S 1341/19/10017 :001) (VWG 2021) war u.a. wegen der zwischenzeitlichen Änderungen des § 1 AStG, der Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung v. (BGBl. I 2022, 1803) sowie der Neuauflage der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien im Herbst 2022 erforderlich. Im Zuge der Neufassung der VWG 2023 wurde auch die Rechtsprechung des BFH zur Bestimmung fremdüblicher Darlehenszinsen und zu Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebene Darlehensforderungen aufgenommen. Die VWG 2023 sind mit Ausnahme der Grundsätze zur Funktionsverlagerung ab sofort von der Finanzverwaltung auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das Kapitel zu Funktionsverlagerungen in den VWG 2023 ist auf Verlagerungsfälle anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden. Für vorher verwirklichte Fälle gilt weiter...