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GesRZ 4, August 2020, Seite 242

Kapitalaufbringung bei wechselseitigen Beteiligungen

Zugleich eine Erwiderung auf Karollus, GesRZ 2020, 169

Friedrich Rüffler und Andreas Cahn

Die Frage, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschaft, an der die kapitalerhöhende Gesellschaft selbst beteiligt ist, junge Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung zeichnen darf, ist jüngst anlässlich zahlreicher Rechtsstreitigkeiten in die Diskussion geraten. Karollus hat dazu kürzlich seine Meinung, die er in der 6. Auflage des von Artmann/Karollus herausgegebenen AktG-Kommentars vertreten hat, revidiert. Der vorliegende Beitrag soll zeigen, dass seine ursprüngliche Meinung zutrifft, dabei aber in der gebotenen Kürze die Problematik aufarbeiten und nicht nur eine Erwiderung darstellen.

I. Problemstellung

Wechselseitige Beteiligungen von AGs beeinträchtigen den Kapitalschutz und die Zuständigkeitsordnung der auf solche Weise verflochtenen Unternehmen. Die Gefahren für die Integrität der Kapitalgrundlagen und damit für den Schutz der Gesellschaftsgläubiger ergeben sich daraus, dass das Vermögen der Gesellschaften teilweise aus Anteilsrechten des jeweils anderen Unternehmens besteht. Ist die X. AG an der Y. AG beteiligt und erwirbt die Y. AG derivativ ihrerseits eine Beteiligung an der X. AG, entrichtet die Y. AG einen Teil des Erwerbspreises für die im Vermögen der X...

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