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GesRZ 4, August 2020, Seite 241

Europäische Sammelklage: Einigung der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich auf Basis eines Kommissionsvorschlags am über EU-weite Regelungen für kollektive Rechtsbehelfe, sog Sammelklagen, geeinigt (siehe https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20200619IPR81613/sammelklagen-eu-verbraucher-konnen-bald-ihre-rechte-kollektiv-verteidigen). Die Regeln gehen auf die bereits 2018 gestartete Initiative zur Stärkung der Verbraucherrechte (siehe dazu https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_3041) zurück. Ansprüche von Verbrauchern nach Massenschadensereignissen (wie etwa dem sog Dieselgate-Skandal) seien nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht unionsweit in vollem Umfang durchsetzbar. Daher bedürfe es eines harmonisierten Modells in allen Mitgliedstaaten. Der Anwendungsbereich der kollektiven Klage soll neben dem allgemeinen Verbraucherrecht aber auch Verstöße in Bereichen wie Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Reisen und Tourismus, Energie, Telekommunikation, Umwelt und Gesundheit sowie Rechte von Flug- und Bahnreisenden umfassen.

Hauptelemente der Vereinbarung seien:

  • Jeder Mitgliedsstaat soll mindestens eine qualifizierte Stelle (eine Organisa...

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