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ISR 5, Mai 2021, Seite 187

Die Dual-Inclusion-Income-Ausnahme des § 4k Abs. 4 Satz 3 EStG-E bei konzerninternen Leistungsbeziehungen

Arne Schnitger und Felix Posch

Die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD; Richtlinie (EU) 2016/1164 v. , ABl. EU 2016 Nr. L 193, 1) erfordert von den EU-Mitgliedstaaten die Einführung von Regelungen bzgl. hybrider Gestaltungen, welche Besteuerungsinkongruenzen entgegenwirken sollen. Diese Vorschriften sollten eigentlich bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland zieht sich der Umsetzungsprozess bereits seit längerer Zeit hin. Der Regierungsentwurf (RegE) des ATAD-Umsetzungsgesetzes (ATADUmsG) datiert vom und sieht auch die Umsetzung der Vorgaben bzgl. hybrider Gestaltungen in § 4k EStG-E vor (hierzu allg. Schnitger/Oskamp, IStR 2020, 909 [Teil I], IStR 2020, 960 [Teil II]). Insbesondere die Regelungen zur Begrenzung von Double-Deduction-Inkongruenzen sowie die sog. Dual-Inclusion-Income-Ausnahme des § 4k Abs. 4 Satz 3 EStG-E werden in der Literatur kritisch gesehen, sollen diese doch zu weitreichenden negativen steuerlichen Folgen und einer Doppelbesteuerung bei konzerninternen Leistungsbeziehungen führen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit diesen Fragen und zeigt auf, dass solche weitreichenden Folgen wohl nicht beabsichtigt sind.

The Anti-Tax Avoidance Direc...

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