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Preisanpassungsklauseln im Nachgang zu Funktionsverlagerungen
Mehr als zehn Jahre nach Einführung der gesetzlichen Preisanpassungsklausel bei Funktionsverlagerungen ist das Thema hochaktuell, da vermehrt Diskussionen zu Preisanpassungen in Betriebsprüfungen zu beobachten sind. Dieser Beitrag zeigt, dass die gesetzlich fingierte Anpassungsklausel i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 11, 12 AStG i.V.m. mit §§ 10, 11 FVerlV insbesondere durch die einseitige Neubetrachtung des Höchstpreises nicht zu ökonomisch überzeugenden Anpassungen führt. Um ökonomisch sinnvolle Preisanpassungen zu erzielen, ist es daher ratsam, von alternativen Preisanpassungsklauseln Gebrauch zu machen, um aus Sicht des Drittvergleichs intuitive Preisanpassungen zu erzielen.
More than ten years after statutory price adjustments for transfer of functions were introduced into German tax law, the issue is still highly controversial, because many discussions revolve around price adjustments within German tax audits. This article shows that the default legal price adjustment clause in Section 1 Paragraph 3 Clause 11 and 12 of the German Foreign Tax Law (AStG) in conjunction with Sections 10 and 11 of the corresponding Tax Ordinance (FVerlV) does not lead to economically convincing adjustments,...