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ISR 5, Mai 2021, Seite 165

Müssen konzerninterne Darlehen zukünftig besichert werden?

Felix Ebeling und Max Borgmann

Der BFH verstetigt seine Rechtsprechung bzgl. der Notwendigkeit der Besicherung von konzerninternen Darlehensvergaben. Jüngst wurde das BFH-Urteil v. – I R 19/17 veröffentlicht, in dem der BFH seine Ansicht bestätigte, wonach konzerninterne Darlehen dem Grunde nach nur fremdüblich i.S.d. § 1 AStG sind, wenn sie besichert wurden. Das BVerfG hat in seinem Urteil vom der pauschalen Forderung an eine Besicherung von Darlehen allerdings eine Absage erteilt (BVerfG, Urt. v. – 2 BvR 1161/19). Dieser Artikel diskutiert Praxisimplikationen der nunmehr vorliegenden BFH- und BVerfG-Rspr. und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob und wie i.R. des „Price Setting Approach“ konzerninterne Darlehen besichert werden sollten. Ergebnis der Diskussion ist, dass tatsächlich vorliegende Fremdvergleichsdaten, Unklarheiten in der rechtlichen Umsetzung sowie rechtliche Sonderbedingungen, die im Konzern vorherrschen, dazu führen, dass eine Besicherung regelmäßig nicht notwendig ist.

The Federal Tax Court (FTC) perpetuates its case law with regard to the need of collaterals for intercompany loan transactions. In its recent judgement dated February 19, 2020 (I R 19/17) the...

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