Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwurf des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes – Verschärfung der deutschen Anti-Treaty- und Anti-Directive-Shopping-Regelungen des § 50d Abs. 3 EStG
Nach dem Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr wurde nunmehr ein Regierungsentwurf für das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) veröffentlicht. Neben Änderungen im Quellensteuerentlastungsverfahren sieht der Gesetzesentwurf wesentliche Änderungen der deutschen steuerlichen Missbrauchsvermeidungsnorm des § 50d Abs. 3 EStG vor. Zu begrüßen ist die gesetzliche Verankerung einer Gegenbeweismöglichkeit aufgrund hinreichender außersteuerlicher Gründe (Principal-Purpose-Test bzw. Hauptzwecktest). Angesichts deutlicher Verschärfungen insbesondere im Bereich der persönlichen Entlastungsberechtigung wird dieser Gegenbeweismöglichkeit in der Praxis voraussichtlich eine hohe Relevanz zukommen. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Änderungen auf und erläutert anhand von Fallbeispielen deren Folgen für die Praxis.
Following a first draft bill from last year, a government draft of the Withholding Tax Relief Modernisation Act (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) has now been published. In addition to changes in the withholding tax relief procedure, the draft law introduces significant changes to the German anti-treaty-shopping rule § 50d para. 3 EStG. The planned implemen...