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Finale Verluste aus einer ausländischen EU-Freistellungsbetriebsstätte – ein Ende in Sicht? – deutsche EuGH-Vorlagefrage des BFH vom 6.11.2019 in der Rechtssache I R 32/18
Die Spruchpraxis des EuGH und der deutschen Gerichte zu finalen Verlusten ist uneinheitlich. Nach den zuletzt ergangenen Urteilen in der Rechtssache Bevola und Jens W. Trock (kurz: Bevola) sowie Memira Holding und Holmen bleiben weiterhin Fragen offen. Diese Fragen adressiert der BFH mit seinem Vorlagebeschluss vom (BFH v. – I R 32/18, FR 2020, 1150). Die zentrale Frage betrifft die Problematik, ob finale Verluste einer DBA-Freistellungsbetriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des Stammhauses berücksichtigt werden müssen. Mit anderen Worten geht es darum, ob die Bevola-Rechtsprechung – S. 146die dies im Fall einer unilateralen Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte bejaht – auf die abkommensrechtliche Freistellung übertragbar ist. Zudem wird der EuGH zum ersten Mal zu der Frage angerufen, wie es um die Berücksichtigung von finalen Verlusten in der Gewerbesteuer steht. Die weiteren Fragen betreffen die Definition und die Höhe der berücksichtigungsfähigen Verluste. Der vorliegende Aufsatz gibt einen kurzen Einblick in den Fall, der dem Vorlagebeschluss zugrunde lag. Die Verfasserinnen gehen ausführlich auf die einzelnen Vorlagefragen ein, diskutieren die vom BFH hervorge...