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ISR 08, August 2020, Seite 267

Überlegungen zur Berechtigung der Führung eines steuerlichen Einlagekontos durch ausländische Familienstiftungen

Gerhard Kraft

Die lange Tradition ausländischer Familienstiftungen im deutschen Steuerrecht macht vor aktuellen Entwicklungen nicht halt. Diese These beansprucht insbesondere dann Berechtigung, wenn es um Problembereiche mit unionsrechtlichen Bezügen geht. Denn der historische Gesetzgeber vermochte anlässlich der Ersteinführung der Regelungsthematik ausländischer Familienstiftungen deren heute kaum zu leugnenden unionsrechtlichen Bezüge noch nicht zu antizipieren. Immerhin findet die insoweit zentrale Rechtsnorm des § 15 AStG ihr historisches Vorbild in der Vorgängervorschrift des § 12 StAnpG (RGBl. I 1934, 924). Die unaufhaltsame Bedeutungszunahme des Unionsrechts – im Wesentlichen initiiert durch sog. „Leading Cases“ des EuGH – strahlt mitunter auf ungeahnte Fragenkreise aus. Dies gilt insbesondere für Perspektiven von Drittstaatsentwicklungen. InsoS. 268weit kommt der jüngsten Grundfreiheit, nämlich der Kapitalverkehrsfreiheit, besondere Bedeutung zu. Dieser Befund stellt den Anlass der Erörterung dar, ob und inwieweit ein besonders gelagerter Problembereich im Kontext ausländischer Familienstiftungen von diesen Entwicklungen erfasst wird. Es geht um die Berechtigung zur Führung eines steuerlichen ...

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