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ISR 8, August 2020, Seite 265

Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung möglich

Gary Rüsch

isr.2020.08.i.0265.01.e

EStG 2008 § 50d Abs. 8 Satz 1; DBA-Indien Art. 4, 15, 23

1. § 50d Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 EStG verlangt tatbestandlich einen Nachweis über die ausländische (Lohn-)Steuerfestsetzung und der zugehörigen Steuerentrichtung.

2. Dieser Nachweis kann über eine Auflistung des ausländischen Steuerberaters mit entsprechenden Zahlungsbelegen und eine erläuternde Bescheinigung des Arbeitgebers (Rz. 4) erfolgen (Rz. 56).

FG Münster Gerichtsbeschl. - 1 K 1035/11 E - ECLI:DE:FGMS:2020:0417.1K1035.11E.00

Das Problem: Wenn ein im Inland unbeschränkt Steuerpflichtiger ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 EStG) bezieht, können diese abkommensrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Inland steuerfrei zu stellen sein (Art. 15 OECD-MA). Hintergrund ist, dass der Staat des Arbeitsorts als Quellenstaat die Einkünfte besteuern soll, weshalb die Vorschrift auch als „Arbeitsortprinzip“ bezeichnet wird (vgl. dazu z.B. Prokisch in Vogel/Lehner6, Art. 15 OECD-MA Rz. 3 ff.; Bourseaux/Sendler in Schönfeld/Ditz2, Art. 15 OECD-MA Rz. 1 ff.).

Werden die Einkünfte im Ausland allerdings nicht besteuert, besteht aus Sicht des deutschen Gesetzgebers die „Gefahr“ einer ...

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