Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Risiko der Begründung einer Betriebsstätte durch Einschaltung von Managementgesellschaften
Zugleich Anmerkung zum Urt. des FG Berlin-Brandenburg v. 21.11.2019 – 9 K 11108/17
Schon vor einigen Jahren hatte sich der BFH mit der Frage befasst, ob die Übertragung betrieblicher Funktionen und Tätigkeiten auf eine Managementgesellschaft dazu führen kann, dass dem betreffenden Steuerpflichtigen dadurch die Betriebsstätte der Managementgesellschaft als eigene Betriebsstätte zuzurechnen ist. Damit sind für Outbound-Fälle durchaus positive Effekte (DBA-Freistellung) verbunden, während in Inbound-Fällen eine gewerbesteuerliche Erfassung zu einer erheblichen Steuermehrbelastung führen kann. Nunmehr hatte sich das FG Berlin-Brandenburg mit einer hybriden Inbound-Konstellation zu befassen (inländische Immobilieneinkünfte einer wohl im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft).
Several years ago, the Federal Court of Finance had already dealt with the question of whether the transfer of operational functions and activities to a management company could lead to the result that the permanent establishment of the management company could be attributed to the taxpayer concerned as a separate permanent establishment. For outbound cases, this is associated with positive effects (exemption according to DTT), whereas in inbound cases, trade tax consequences can lead to a consid...