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Grenzüberschreitende Leistungsfähigkeit multinationaler Unternehmen im EU-Recht
Während multinationale Unternehmen, seien es Tochtergesellschafts- oder Betriebsstättenstrukturen, ökonomisch eine Einheit bilden, sind sie steuerrechtlich weitgehend territorial fragmentiert. Grenzüberschreitende Gruppenbesteuerungen, insbesondere die grenzüberschreitende Verlustverrechnung und somit die grenzüberschreitende Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit gibt es grundsätzlich nicht. Von besonderer Bedeutung ist daher die Rechtsprechung des EuGH in Folge der Marks & Spencer-Entscheidung, die eine Pflicht zur Berücksichtigung finaler ausländischer Verluste bei den Muttergesellschaften und Stammhäusern postuliert. Die dogmatische Herleitung bleibt jedoch unklar, die Entscheidung Bevola und Jens W. Trock nannte hierzu jüngst so bemerkenswert wie schlicht das Leistungsfähigkeitsprinzip. Eine Analyse der Rechtsprechung zeigt, dass es in vielen Entscheidungen lediglich um die diskriminierungsfreie Erstreckung nationaler Leistungsfähigkeitskonzepte geht. Die Rechtsprechungslinien Schumacker sowie Marks & Spencer stechen jedoch heraus, da sie über die Gleichbehandlung hinaus die Handlungen fremder Hoheitsträger zurechnen und Verantwortlichkeiten festlegen. Diese lassen sich aber ...