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ISR 02, Februar 2020, Seite 56

Das „EU-Doppelbesteuerungs-Streitbeilegungsgesetz“ ist in Kraft

Karsten Flüchter

Das deutsche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU ist abgeschlossen. Im Dezember 2019 wurde das neue „EU-Doppelbesteuerungs-Streitbeilegungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2019, 2103), es ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Dieser Beitrag stellt, nach kurzen Hinweisen zu Hintergrund (also zur Richtlinie) und Gesetzgebungsverfahren, die Grundzüge des jetzt zur Verfügung stehenden neuen Verfahrens dar, unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Umsetzungsgesetzes, die über ein bloßes Abschreiben der Richtlinie hinausgehen. Der Artikel schließt mit Überlegungen, die vor dem Stellen der ersten Anträge („Streitbeilegungsbeschwerden“) anstehen.

The German legislative process to implement Council Directive (EU) 2017/1852 of 10 October 2017 on Tax Dispute Resolution Mechanisms in the EU has been completed. In December 2019 the new „EU-Doppelbesteuerungs-Streitbeilegungsgesetz“ (EU Double Taxation Dispute Resolution Act) was published in the Bundesgesetzblatt (the relevant German official journal; BGBl. I 2019, 2103), it came into f...

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