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Lizenzvergütungen im Bann der Abzugsteuer – aktuelle BFH-Rechtsprechung zum total buy-out
§ 50a EStG schafft mit dem Steuerabzug ein Instrument, um auf bestimmte inländische Einkünfte im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger zuzugreifen. In zwei auch über den steuerrechtlichen Tellerrand hinaus interessanten Urteilen hatte der BFH die Frage zu entscheiden, ob Vergütungen für die umfassende und exklusive Überlassung urheberrechtlich geschützter Nutzungsrechte (sog. total buy-out) dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen – im konkreten Fall ging es um Film- und Drehbuchrechte. Die Auffassung der Finanzverwaltung wurde bestätigt.
§ 50a EStG provides a means for the tax deduction of certain domestic income of taxpayers based abroad. In two new judgments, the German Federal Fiscal Court had to decide whether payments for the comprehensive and exclusive transfer of copyrighted rights of use (so-called total buy-out) are subject to the tax deduction in accordance with § 50a EStG – the concrete case affected film and script rights. The position of the German Tax Administration was confirmed.
I. Ausgangspunkt: Steuerabzug als Sicherungsmittel
Der Quellensteuerabzug nach § 50a EStG ist eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer. Er stellt in bestimmten Fällen die Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen dadurch sicher, ...