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ISR 9, September 2019, Seite 313

Der Veranlassungszusammenhang in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG – praxisrelevante Überlegungen im Lichte aktueller finanzgerichtlicher Rechtsprechung

Daniel Zöller und Sven Christian Gläser

Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern steht zunehmend im Fokus von Betriebsprüfungen, welche eine Anrechnung teilweise nur in begrenztem Umfang zulassen wollen. Dabei wird häufig versucht, bestimmte Verwaltungskosten, Refinanzierungsaufwand, Aufwendungen für F&E oder Teilwertabschreibungen den ausländischen Einkünften nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG zuzuordnen, um auf diese Weise den Anrechnungshöchstbetrag zu begrenzen. Zurechnungskriterium ist der „wirtschaftliche Zusammenhang“. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach inzwischen gefestigter BFH-Rspr. (vgl. BFH v. – I R 61/14, BStBl. II 2017, 48 = FR 2016, 911 = ISR 2016, 326 [Lüdicke]; v. – I R 37/16, BStBl. II 2019, 73 = ISR 2018, 430 [Schlücke] = FR 2019, 576) nach dem Veranlassungsprinzip. Der nachfolgende Beitrag untersucht auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung, wie sich eine Zuordnung von Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen zu in- oder ausländischen Einnahmen nach dem Veranlassungszusammenhang in praxisrelevanten Fallkonstellationen darstellen lässt. Der Beitrag liefert dab...

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