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Alle auf einmal!
Betriebsprüfer, Steuerfahnder und ein Verständigungsverfahren bei Doppelansässigkeit
Auch eine künstlerische Tätigkeit kann einen grenzüberschreitenden Bezug haben und mehrere Länder berühren. Dies erfordert seitens des Steuerpflichtigen besondere Achtsamkeit bei der Erfüllung der steuerlichen Erklärungsvorschriften in den beteiligten Ländern. Andernfalls kann auch ein solcher Steuerfall dazu beitragen, dass Betriebsprüfer, Steuerfahnder und Staatsanwaltschaft „beschäftigt“ werden und letztlich ein Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure, MAP) nicht zu vermeiden ist. Der Praxisfall zeigt das Bemühen der beteiligten Staaten, entstandene Verwirrungen im Sachverhalt im Rahmen einer Maßnahme nach § 10, 11 bzw. § 12 EUAHiG aufzulösen.
An artistic activity can also have cross-border implications and affect several countries. This requires special attention on the part of the taxpayer when complying with the tax declarations in the participating countries. Otherwise, such a tax case can contribute to the fact that tax auditors, tax investigators and prosecutors are „busy“ and ultimately a MAP cannot be avoided. The practice case shows the efforts of the participating states to dissolve the resulting confusion in the facts in the context of a measure according t...