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ISR 05, Mai 2019, Seite 165

Beihilfecharakter von Tax Rulings im Zusammenhang mit der belgischen Steuerbefreiung für Gewinnüberschüsse (sog. excess profit exemption)

Benedikt Hoffmann

isr.2019.05.i.0165.01.e

AEUV Art. 107, 108, 109; Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates Art. 1 Buchst. d

1. Die Erteilung von Tax Rulings über die Ausnahme von Gewinnen von der nationalen Besteuerung eröffnet für die Kommission den Kompetenzbereich zur Prüfung einer Beihilfe nach Art. 107 AEUV.

2. Ein Tax Ruling stellt grundsätzlich keine unzulässige Beihilfe dar, wenn die nationale Steuerbehörde im Rahmen der Erteilung ein eigenes Ermessen ausüben kann und es sich nicht um einen rein technischen Vorgang zur Gewährung der selektiven Begünstigung handelt.

3. Die Kommission kann die Feststellung einer unzulässigen Beihilfe durch die Erteilung von Tax Rulings nicht allein durch eine stichprobenhafte Auswertung einzelner Tax Rulings stützen. Es bedarf einer methodischen Begründung, warum die ausgewerteten Tax Rulings geeignet sind, die systematische Gewährung selektiver Steuervorteile nachzuweisen.

EuG Urt. - T-131/16, T 263/16 - ECLI:EU:T:2019:91 - Belgien und Magnetrol International/Kommission

Das Problem: Das vorliegende Urteil des EuG ist soweit ersichtlich das erste, welches explizit zu der rechtlich wie wirtschaftlich heiklen Frage des Beihilfecharakters sog. tax rulings Stellun...

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