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ISR 05, Mai 2019, Seite 159

Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz nach dem Freizügigkeitsabkommen

Einordnung der EuGH-Urteile und unter Konvergenzerwägungen

Philip Nürnberg

Das Verhältnis zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU ist u.a. durch Fragestellungen geprägt, welche sich daraus ergeben, dass die Schweiz sich aufgrund ihrer geografischen Lage und der wirtschaftlichen Verflechtungen zwar in der Mitte Europas befindet, aber dennoch kein Mitglied der EU ist. Daraus erwachsende Probleme können sich auf das Steuerrecht der Mitgliedstaaten auswirken. Im Hinblick auf die besondere Stellung der Schweiz auf dem europäischen Kontinent haben sich die EU und die Schweiz bereits vor über 20 Jahren entschieden, das sog. Freizügigkeitsabkommen (FZA) zu unterzeichnen. Dieses soll dazu beitragen, Verwerfungen im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten zu vermeiden. Der EuGH war in Bezug auf dieses Abkommen jüngst zwei Mal gefordert zu entscheiden, welche Auswirkungen sich für das Steuerrecht ergeben und wie sich das Verhältnis zu Regelungen der europäischen Mitgliedstaaten zur Wegzugsbesteuerung darstellt. Da die Verfahren vor dem EuGH bei zunächst ähnlich wirkenden Sachverhalten zu unterschiedlichen Urteilen geführt haben, ist eine Darstellung der Rspr. zu diesem Thema sowie dem FZA im Allgemeinen geboten. Außerdem sollen die beiden Urteile unter K...

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