zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 3, März 2019, Seite 105

Antworten der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament können Vertrauensschutz auslösen

Lars Micker

isr.2019.03.i.0105.01.e

AEUV Art. 107, 108; VO 2015/1589 Art. 16

1. Ein Unternehmen kann unter besonderen Umständen auch dann auf die Ordnungsmäßigkeit einer ihm gewährten Beihilfe vertrauen, wenn diese unter Missachtung des in Art. 108 AEUV vorgeschriebenen Verfahrens gewährt wurde.

2. Ein besonderer Umstand in diesem Sinne kann darin liegen, dass die Kommission eine nationale Regelung auf Anfrage von Mitgliedern des Europäischen Parlaments für mit Beihilferecht vereinbar erklärt hat.

S. 106

EuG Urt. - T-207/10 - Deutsche Telekom AG/Kommission

Das Problem: Nach spanischem Steuerrecht ist die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu steuerlichen Zwecken nur bei Unternehmensverschmelzungen möglich. Nach einer im Jahr 2001 in das spanische Körperschaftsteuergesetz eingeführten steuerlichen Regelung (§ 12 Abs. 5 des spanischen Körperschaftsteuergesetzes) kann jedoch dann, wenn ein körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen an einem steuerlich nicht in Spanien ansässigen Unternehmen eine Beteiligung von mindestens 5 % erwirbt und die Beteiligung mindestens ein Jahr lang ununterbrochen gehalten wird, der sich daraus ergebende finanzielle Geschäfts- oder Firmenwert in Form einer Abs...ABl. 2011 L 135, 1

Daten werden geladen...