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Reichweite des Kassenstaatsprinzips nach dem Urteil des BFH v. 28.3.2018 – I R 42/16 und die Besteuerung von Auslandsmitarbeitern
Anlässlich eines bemerkenswerten Urteils des BFH werden die nach wie vor ungeklärten Kernprobleme der Besteuerung von Auslandsmitarbeitern in der Entwicklungshilfe näher beleuchtet. Dies betrifft insbesondere die Auslegung von § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG und § 50d Abs. 7 EStG. Spannend ist dabei die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Begründung eines nationalen Besteuerungsanspruchs in Korrelation zum Abkommensrecht.
In the light of a notable judgment of the Federal Fiscal Court, this article explores the unresolved core problems of the taxation of expatriates in development aid. It focuses in particular on the interpretation of Sec. 49(1) no. 4(b) and Sec. 50d(7) of the German Income Tax Act. The article also deals with the development of case law on the establishment of a national right to tax in correlation with double tax treaties.
I. Aktuelle Probleme bei der Besteuerung von Auslandsmitarbeitern
Die Besteuerung von Auslandsmitarbeitern ist nach wie vor für Unternehmen ein kompliziertes Thema und beschäftigt seit Längerem Rechtsprechung und Literatur. Durch zwei neuere Entscheidungen ist die Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Auslandsmitarbeitern (nicht nur in der Entwicklungszusammenarbeit) erneut in...