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ISR 2, Februar 2019, Seite 48

Zinseinkünfte aus Wandelanleihen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht

Steffen C. Hörner und Marius Marx

isr.2019.02.i.0048.01.e

EStG § 44 Abs. 5, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a

1. Die Vergütungsgläubigerin als Steuerschuldnerin ist von einem gegenüber der Vergütungsschuldnerin ergangenen Haftungsbescheid über Kapitalertragsteuer materiell betroffen und damit im Wege der Drittanfechtung grundsätzlich klagebefugt (§ 40 Abs. 2 FGO).

2. Für Zinseinkünfte aus Wandelanleihen besteht für den Streitzeitraum im Inland eine beschränkte Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a), Halbs. 2 EStG.

3. Die Rückausnahme in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c) Doppelbuchst. aa) Satz 2 EStG, wonach keine beschränkte Steuerpflicht besteht für (u.a.) Zinseinkünfte aus Teilschuldverschreibungen und aus Anleihen, für die Sammelurkunden i.S.d. § 9a DepotG ausgegeben wurden, findet auf Zinsen aus Wandelanleihen keine Anwendung.

4. An Steuerausländer gezahlte Zinsen aus einer Wandelanleihe unterliegen daher dem Kapitalertragsteuerabzug, im Streitfall durch die Vergütungsschuldnerin gem. §§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 44 Abs. 1 Satz 3 EStG.

FG Düsseldorf Urt. - 2 K 1289/15 H

Das Problem: Das Urteil des FG Düsseldorf befasst sich im Kern mit der Frage der beschränkten Steuerpflicht von Zinseinkünften aus Wandelanleihen. Der Begriff der Wandelanleihe ist für das Einkommensteuerrecht legal d...

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