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ISR 2, Februar 2019, Seite 46

Dauerhaftigkeit einer Teilwertänderung aufgrund von Wechselkursveränderungen

Christian Engelen und Carsten Erb

isr.2019.02.i.0046.01.e

EStG 2009 § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 1

1. Die in 2011 veröffentlichte Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 CHF/EUR durch die Schweizerischen Nationalbank führt nicht zu einer voraussichtlich dauerhaften Teilwerterhöhung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG für eine Verbindlichkeit in Fremdwährung.

2. Bei einer Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren ist regelmäßig nicht von einer Dauerhaftigkeit der Teilwertveränderung auszugehen (entspricht BFH v. – IV R 62/06, BStBl. II 2009, 778 = FR 2009, 1056 m. Anm. Schlotter). Hieran ändert auch die Möglichkeit für eine frühere Verbindlichkeitsrückzahlung nichts, solange sich keine konkreten Anzeichen für die Nutzung der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zeigen.

3. Die Revision ist eingelegt unter dem Az. des BFH – XI R 29/18.

FG Düsseldorf Urt. - 6 K 884/15 K

G, F

Das Problem: Das Urteil des FG Düsseldorf (FG Düsseldorf v. – 6 K 884/15 K, G, F, EFG 2018, 1531) erging in einer Frage, die nahezu sämtliche Unternehmen betrifft, die internationale Finanzierungsbeziehungen unterhalten: Wann darf bei ungünstigen Wechselkursveränderungen hinsichtlich langfristiger Darlehensverpflichtungen eine Dauerhaftigkeit – also eine Fortgeltung bi...

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