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Austausch des Country-by-Country Reporting – Gemeinsame Erklärung Deutschland-USA gem.
Die USA haben das multilaterale Abkommen über den automatischen Informationsaustausch länderbezogener Berichte nicht unterzeichnet und beabsichtigen den Austausch im Wege bilateraler Verwaltungsabkommen durchzuführen. Vor diesem Hintergrund haben das BMF und IRS eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie bekräftigen, das CbCR zunächst im Wege des spontanen Informationsaustauschs gem. Art. 26 Abs. 1 DBA-USA auszutauschen.
The USA have not signed the multilateral agreement on the automatic exchange of the Country-by-Country Reporting and intend to exchange it on the basis of bilateral administrative agreements. Against this background, BMF and IRS have published a joint statement in which they affirm that the CbCR is initially submitted by means of the spontaneous exchange of information according to Art. 26 (1) DTT USA-Germany.
I. Einleitung
Seit der Neufassung des Kapitels V der OECD-Leitlinien durch den BEPS-Aktionspunkt 13 haben multinationale Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. € einen länderbezogenen Bericht zu erstellen und an die zuständige Finanzbehörde ihres Steuerhoheitsgebiets zu übermitteln. Diese leitet das CbCR an die Finanzbehörden ander...