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Die Rückforderung unionsrechtswidrig gewährter Steuerbeihilfen nach deutschem Recht
Das europäische Beihilfenrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung für das deutsche Steuerrecht. Immer häufiger erklären EuGH und EU-Kommission steuerliche Vergünstigungen für beihilfenrechtswidrig und ordnen die Rückforderung des Vorteils an. Sodann steht das deutsche Rechtssystem vor der Herausforderung, eine Vergünstigung zurückzufordern, die gerade aufgrund des deutschen Rechts gewährt wurde. Dies ist insbesondere dann schwierig, wenn eine Rückforderung aufgrund nationaler Prinzipien grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Der BFH beruft sich bislang bei der Rückforderung lediglich auf „zwingende Gründe des Gemeinwohls“ (BFH v. – VII B 180/08, BFHE 224, 372 [376]). Die Verfasserin untersucht in diesem Beitrag nach welcher deutschen Norm eine gewährte Steuerbeihilfe zurückgefordert werden kann und geht der Frage nach, inwieweit nationale Prinzipien, wie etwa Rechtssicherheit und Vertrauensschutz, einer Rückforderung entgegenstehen können.
The European state aid law has become increasingly important for German tax law. More and more frequently, the ECJ and the European Commission have objected tax advantages to be contrary to the state aid rules and ordered the member state to ...