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ISR 9, September 2018, Seite 314

Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen

Thorsten Kunde

isr.2018.09.i.0314.01.e

EStG § 1 Abs. 4, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 49 Abs. 1 Nr. 7; DBA-Kanada 2001 Art. 18 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3 Buchst. c

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht der von der Deutschen Rentenversicherung Bund in das Ausland (hier: Kanada) gezahlten Renten wird nicht durch das DBA-Kanada 2001 ausgeschlossen. Die in Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada 2001 vorgenommene Zuordnung des Besteuerungsrechts für Sozialversicherungsrenten an Kanada lässt das in Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA-Kanada 2001 vorbehaltene Quellenbesteuerungsrecht Deutschlands unberührt; das zu Art. 18 DBA-Kanada 2001 ergangene Protokoll steht dem nicht entgegen.

BFH Urt. - I R 9/16

Das Problem: Gegenstand des Rechtsstreits war, ob das deutsche Besteuerungsrecht für die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in das Ausland (hier: Kanada) gezahlten Leibrenten kraft Abkommensrechts ausgeschlossen sein kann. Seit 2001 lebt die Steuerpflichtige in Kanada und bezog in den Streitjahren 2009 bis 2011 Leibrenten von der DRV. In den Jahren 2009 und 2010 hielt sie sich rund fünf bzw. vier Monate in Deutschland auf, wobei sie (mit ihrem Ehemann) eine von Bekannten auf Anfrage zur Verfügung gestel...

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