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Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei Steuerfreistellung nach DBA
isr.2018.07.i.0246.01.e
KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG § 8b Abs. 6 Nr. 1; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 Nr. 3; AEUV Art. 49, Art. 54, Art. 63; Freundschaftsvertrag USA Art. XI Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 Buchst. a
§ 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG, der für den Fall, dass Gewinnanteile, die von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an der Niederlassungsfreiheit zu messen, wenn sich die Freistellung der Gewinnausschüttungen unmittelbar aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergibt, das eine Mindestbeteiligung von 25 % voraussetzt.
BFH Urt. - I R 87/15
Das Problem: Unter Geltung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens waren bei rein innerdeutschen Sachverhalten Mehrfachbelastungen von Dividenden ausgeschlossen. Um Wettbewerbsnachteile deutscher Holdinggesellschaften zu vermeiden, stellte der Gesetzgeber mit § 8b KStG in seiner ursprünglichen Fassung durch das StandOG v. (BStBl. I 1993, 1596) Einkünfte aus Beteiligungen an auslänS. 247dischen Gesellschaften ...