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GesRZ 5, Oktober 2014, Seite 267

Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird, soll die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, ABl L 173 vom , S 190, umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht ua folgende Maßnahmen vor:

  • Die FMA soll dazu befugt sein, bereits im Falle der Verschlechterung der Wirtschafts- und Finanzlage einer Bank gewisse Maßnahmen zu ergreifen (zB von der Geschäftsleitung der Bank zu verlangen, im Sanierungsplan enthaltene Maßnahmen umzusetzen, oder unter gewissen Voraussetzungen die Entlassung der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats und des höheren Managements anzuordnen), um eine Krisensituation zu entschärfen und dabei insb zu verhindern, dass die Bank an einen Punkt gelangt, an dem sie nur noch abgewickelt werden kann.

  • In Sanierungsplänen sollen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Szena...

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