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ISR 6, Juni 2018, Seite 214

Keine Erstattung von Abgaben auf eine dem Käufer gewährte pauschale Gutschrift aus Verrechnungspreisanpassung auf der Grundlage eines bilateralen Advanced Pricing Agreements (APA)

Ursula Laska

isr.2018.06.i.0214.01.e

Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom (Zollkodex) Art. 29

Die Art. 28 bis 31 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 82/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es nicht zulassen, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, ohne dass sich sagen lässt, ob am Ende des Abrechnungszeitraums diese Berichtigung nach oben oder nach unten erfolgen wird.

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Das Problem: Wareneinfuhren von drittländischen verbundenen Unternehmen werden beim Zoll mit einem zwischen den Konzernunternehmen vereinbarten Verrechnungspreis als Grundlage für die Ermittlung des Zollwerts angemeldet. Am Ende des Geschäftsjahrs erfolgen aus steuerlichen Gründen häufig Anpassungen der Verrechnungspreise, die zu Gutschriften oder Nachbelas...

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