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ISR 5, Mai 2018, Seite 154

Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Carsten Schlotter

isr.2018.05.i.0154.01.e

AO § 10, § 12 Satz 1, Satz 2 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2, § 9 Nr. 3 Satz 1; LStDV § 1 Abs. 1, Abs. 2; OECD-MA Art. 17

1. Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.

2. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte.

3. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers.

BFH Urt. - I R 98/15

Das Problem: Die ertragsteuerliche und abkommensrechtliche Einordnung der Vergütungen von Schiedsrichtern im Profisport stand bislang eher weniger im Fokus der steuerlichen Diskussion. Der BFH hatte nun die Gelegenheit, in einem Grundsatzurteil über die Gewerbesteuerpflicht von Einkünften eines Fußballschiedsrichters zu entscheiden, der sowohl im Inland als auch Ausland tätig war. Der Fall bot dem BFH die Chance, sich mit einer Vielzahl von teils streitigen Fragestellungen des nationalen und internationalen Steuerrechts dezidiert auseinanderzusetzen.

In der Praxis wurde bislang danach unterschieden, ob ein Schiedsrichter rein national oder international tätig war. Nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung der Finanzverwaltung...

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