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ISR 4, April 2018, Seite 138

Ermittlung einer fremdüblichen Lizenzrate auf Grundlage der FRAND-Grundsätze

Markus Greinert und Susann Karnath

Inhaber standardessentieller Patente sind verpflichtet, diese Patente zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden („FRAND“) Bedingungen an Patentnutzer zu lizenzieren. Die FRAND-Grundsätze entsprechen inhaltlich weitgehend dem Fremdvergleichsgrundsatz nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA. Die in Zusammenhang mit den FRAND-Grundsätzen entwickelte Rechtsprechung kann deshalb auch auf die Ermittlung fremdüblicher Lizenzraten für konzerninterne Lizenztransaktionen übertragen werden. Diese bietet hilfreiche Hinweise, wie angemessene Lizenzraten aus Vergleichsverträgen abgeleitet werden können und welche Faktoren dabei zu berücksichtigen sind.

Holders of standard essential patents must license their patents to standard-users on fair, reasonable and non-discriminatory („FRAND“) terms. These FRAND principles are largely in line with the content of the arm’s length principle according to Art. 9 Sec. 1 OECD MTC. The jurisdiction that has been developed in S. 139connection with the FRAND principles can therefore also be applied for the determination of arm’s length royalty rates for intercompany licensing transactions. It provides some useful indication of how appropriate royalty rates can be determin...

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